Ebenfalls am 5.3.20 hat das Kollegium beschlossen, dass ab sofort das Auspacken von Sportgeräten im Gastraum VERBOTEN ist. Eine Zuwiderhandlung wird vereinsstraflich geandet. Damit möchten wir im Verein Sorge für die Sicherheit aller Schützinnen, Schützen und unseren Gästen tragen. Hierbei können alle Mitglieder unterstützen. Sollte ein Schütze sein Sportgerät aus Unwissenheit auspacken, kann jede/r Schützin oder Schütze den Kameraden auf das Verbot aufmerksam machen und darum bitten, dass das Sportgerät wieder eingepackt wird. Dieses Ansprechen gilt bereits als „Ermahnung“ für den Schützen und das Verhalten ist an den Vorstand zu melden.
Sollte der Ermahnung durch den betroffenen Schützen nicht umgehend folge geleistet werden, kann der Vorstand eine Geldstrafe aussprechen, die bis zu 250€ betragen kann. Auch weitere Strafmaßnahmen (wie in unserer Satzung unter §15 Strafbestimmungen aufgeführt) sind bei wiederholter oder fortgesetzter Handlung möglich und werden durch den Vorstand angewendet. Wir sind uns im Kollegium sicher, dass alle Mitglieder ein Interesse an der eigenen Sicherheit haben.