Umgang mit Anträgen für Sportgeräte (Waffen)

Mit einem Beschluss des Kollegiums vom 5.3.20 werden Anträge für neue Sportgeräte (Waffen) nur noch mit einem Leistungsnachweis eines Schützen durch den Vorstand genehmigt. Somit hat ein Schütze mind. die Voraussetzung für ein bronzenes Leistungsabzeichen in einer jeweiligen Disziplin zu erbringen, für das das Sportgerät vorgesehen ist.

Für Disziplinen, die nicht durch ein erreichen eines Leistungsabzeichens abgedeckt sind, wird es separate (an vergleichbare Disziplinen angelehnte) Resultatslisten geben. Diese werden sich auf unseren Webseiten und in einem nächsten Newsletter wiederfinden. Bei Fragen vorab kann jeder Schütze gerne auf Karl Zorko oder Peter Gläßer zukommen.

Leistungsabzeichen DSB

Leistungsabzeichen WSV

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